Gerne reservieren wir Ihnen die benötigten Arzneimittel zur Abholung in einer unserer Apotheken
oder liefern diese direkt zu Ihnen nach Hause
Wir bieten Ihnen die Vorbestellung von Medikamenten/Produkten zur Abholung in unseren Apotheken an oder zur Lieferung nach Hause an.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie reservierte Arzneimittel bei einer Reservierung vor 15 Uhr (außer Samstags) in der Regel innerhalb von 3 Stunden abholen. Auch eine Lieferung ist in der Regel innerhalb dieses Zeitrahmens möglich.
Sie benötigen mehr zeitliche Flexibilität bei der Abholung Ihrer Medikamente? Dann nutzen Sie unseren neuen Abholautomat. Sie finden diesen an unserem Standort Berthold Apotheke direkt neben dem Eingang.
Geben Sie bei Ihrer Bestellung im Formular unten als Abholort einfach „Abholautomat Berthold Apotheke“ ein. Sie erhalten mit Ihrer Abholbestätigung einen PIN-Code, mit dem Sie dann jederzeit (auch außerhalb unserer Öffnungszeiten) Ihre Bestellung am Automaten abholen können.
Bitte beachten Sie, dass ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns ggf. erst dann zustande kommt, wenn Sie die reservierten Medikamente oder Waren erhalten.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich verschlüsselt und konform zu den in Deutschland gültigen Datenschutzbestimmungen und ausschließlich zum Zweck der Verarbeitung Ihrer Bestellung.
Auch die Reservierung verschreibungspflichtiger Medikamente (außer Betäubungsmitteln und Medikamenten auf T-Rezept) ist möglich. Sie können dazu bereits im Formular ein Foto Ihres roten, blauen oder grünen Rezepts sicher und verschlüsselt hochladen.
Halten Sie Ihr Originalrezept bitte trotzdem unbedingt bereit, wenn Sie Ihr Medikament abholen oder geliefert erhalten.
Verschreibungspflichtige Medikamente können wir nur gegen ein gültiges Rezept abgeben.
Im Falle der Abholung ab Abholautomaten, werfen Sie uns das gültige Originalrezept bitte in den Briefkasten.
Füllen Sie zur Reservierung eines oder mehrerer Arzneimittel das nachfolgende Formular vollständig aus und senden es ab.
Nach Bearbeitung Ihres Reservierungswunsches erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung.
Unser Serviceangebot – in der Apotheke und bei Ihnen zu Hause. Wir sind da für Ihr Wohlbefinden
Sie können gerade nicht selbst aus dem Haus, benötigen aber schnell Arzneimittel?
Dann ist unser Lieferservice für Sie da.
Sie wollen immer auf dem Laufenden bleiben? – Dann abonnieren Sie einfach unseren Apotheken-Newsletter!
Als treuer Kunde genießen Sie jede Menge Vorteile – in allen drei unserer Apotheken.
Mit unserer Kundenkarte.
Romäusring 23
78050 Villingen-Schwenningen
Klosterring 15
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Saarlandstr. 21
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Öffnungzeiten:
Mo.-Fr. 8.00 Uhr -18.30 Uhr
Sa 9.00 Uhr-13.00 Uhr
Am Riettor 4
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Öffnungszeiten:
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Fr. 8.00 Uhr-12.30 Uhr, 14.00 Uhr-18.00 Uhr
Sa. 9.00 Uhr-13.00 Uhr
Das rote Rezept ist das klassische Kassenrezept. Auf diesem sind Medikamente verzeichnet, die apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig sind, und die die gesetzliche Krankenkasse (gegebenenfalls mit Zuzahlung) erstattet.
Der Patient kann dieses Rezept grundsätzlich innerhalb von drei Monaten bei der Apotheke einlösen und hat Anspruch auf das verordnete Medikament. Die gesetzliche Krankenkasse muss das Medikament allerdings nur dann erstatten, wenn es innerhalb eines Monats nach Ausstellung auch eingelöst wird. Nur bei einer Einreichung binnen 28 Tagen ist der Apotheker sicher, auch sein Geld zu bekommen, daher kann er danach die Einreichung verweigern
Die Rezeptvariante, die bei Privatpatienten verwendet wird, ist normalerweise blau. Da es aber keine zwingende Formvorschrift gibt, kann der Arzt Ihnen ebenso gut auf einem einfachen weißen Blatt Papier ein Medikament verordnen.
Ein solches Privatrezept hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Der Privatpatient zahlt sein Medikament vollständig in der Apotheke und bekommt es ggf. nach eigener Einreichung von der privaten Krankenversicherung erstattet.
Je nach versichertem Tarif kann eine Erstattung hier natürlich auch eingeschränkt sein – eine Verordnung bedeutet nicht zwingend, dass die PKV das Medikament auch bezahlt.
Das grüne Rezept ist eigentlich gar kein Rezept im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine Empfehlung des Arztes für ein bestimmtes Medikament.
Es handelt sich dabei um apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Alle hier verordneten Medikamente müssen vom Patienten selbst bezahlt werden, z.B. bestimmte Präparate bei leichten Erkältungen, die nicht verordnungsfähig sind.
Dieses Rezept hat keinen festen Gültigkeitszeitraum.
Mit der neuen Immunkarte können Sie europaweit Ihren Impfstatus zuverlässig ausweisen, ohne dabei befürchten zu müssen, dass Ihnen mal bei Ihrem Handy der Akku ausgeht oder Ihnen Ihr Handy abhanden gekommen ist.
Oder es mag ja auch sein, dass Sie kein Smartphone besitzen. Damit steht dem spontanen Besuch von allen Ereignissen, bei dem der Impfstatus ausgewiesen werden muss oder auch dem Urlaub im Ausland nichts mehr im Wege.
Die Immunkarte gilt in der gesamten EU und Sie können die Immunkarte immer im praktischen Format mit sich führen – sicher ist sicher!
Das ist ganz einfach – Sie kommen zu uns in die Apotheke und wir bestellen die Immunkarte für Sie. Bitte bringen Sie Ihren vorhandenen Impfnachweis mit, da wir diesen einscannen müssen. Schon nach wenigen Tagen können Sie die Immunkarte bei uns in der Apotheke abholen oder diese wird zu Ihnen nachhause geschickt. Sie erhalten nicht nur den Impfnachweis im Scheckkartenformat sondern auch noch vier praktische Sticker dazu. Karte und Sticker enthalten den QR-Code des offiziellen Impfzertifikates. Sie erfüllen somit dieselbe Funktion wie der ausgedruckte oder der digitale Impfnachweis.
Im Gegensatz zum digitalen Impfausweis, der kostenlos angeboten wird, kostet die Erstellung der Immunkarte 9,99 €. Die Immunkarte wird für Sie individuell erstellt und neben der Karte erhalten Sie noch die vier zusätzlichen QR-Code Sticker. Damit können Sie bei jeder Gelegenheit Ihren Impfstatus nachweisen und sind auf der sicheren Seite.